Brisant!
Die Mieten haben sich hochgeschaukelt, obschon sie hätten sinken müssen. Vermieter in der Schweiz konsultieren meist Preise auf Immobilien-Plattformen, wenn sie den Mietzins für eine Wohnung oder einen Geschäftsraum neu festlegen.
Dieses Vorgehen hat in den letzten 12 Jahren dazu geführt, dass die erzielten Renditen das vom Bundesgericht festgelegte zulässige Mass nicht selten um das Doppelte überschreiten.
Die vorliegende Webseite hilft Ihnen als Mieterin oder Mieter bei der Entscheidung, ob Sie bei Erhalt des Erhöhungsformulars die Einrede des übersetzten Ertrages erheben sollen.
Sofern Sie zu den Personen gehören, welche die Einrede des übersetzten Ertrages bereits erhoben haben, möchte Ihnen der Autor hiermit im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen ein kleines Argumentarium an die Hand geben.
RA I. Künzler
Vertrauensanwalt MVO